Alle Regeln und Hinweise zu unserm Platz

Platzordnung- Campingplatz Flaeming-Camping-Oehna
Sehr geehrte Campingfreunde und Gäste,
herzlich willkommen auf unserem Campingplatz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und werden uns bemühen, Ihren Aufenthalt bei und so angenehm wie möglich zu gestalten.
Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
- Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption und nach Entrichten der festgelegten Gebühr gestattet. Bei sehr später Anreise muss eine Anmeldung am nächsten Tag bis 10.00 Uhr erfolgen.
- Die Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes sind durch den Campinggast zu entrichten. Diese werden entsprechend der Preisliste erhoben und sind in der Rezeption zu zahlen.
- Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Gast bzw. der Besucher die Platzordnung an. Den Anweisungen der Platzleitung, des Platzwartes oder seiner Erfüllungshilfen ist unbedingt und ohne Diskussionen Folge zu leisten.
- Besuchern und Gästen ist der Zutritt nur gegen Bezahlung und nach Ermessen des Betreibers gestattet. Zugelassene Besucher dürfen den Campingplatz ab 8.00 Uhr betreten und müssen spätestens um 20.00 Uhr wieder verlassen. Der Campinggast ist für seine Besucher und deren Benehmen in der Ferienanlage verantwortlich.
- Die Anreise auf den Campingplatz kann ab 15.00 Uhr erfolgen. Am Tag der Abreise ist der Platz bis 12.00 Uhr zu verlassen. Die Blockhütten sind bis 10.00 Uhr zu räumen, weil eine Endreinigung erfolgt. Sollten Sie eine spätere Abreise wünschen, geben Sie an der Rezeption Bescheid, für diesen Fall berechnen wir eine zusätzliche Gebühr. Bitte hinterlassen Sie bei Abreise einen sauberen Stellplatz.
- Platzruhe ist von 12.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr. Alle Besucher nehmen Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden ruhestörenden Lärm. Tonträger jeglicher Art sind in dieser Zeit so zu betreiben, dass keine Lärmbelästigung für andere Campinggäste entsteht. Dies ist zutreffend für geselliges Beisammen sein.
- Jugendlichen unter 18 Jahren, ohne volljährige Begleitperson, ist das Campen nur mit Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.
- Alle mitgeführten Hunde sind anzumelden. Hund sind ausschließlich angeleint auf dem Platz zu führen. Verunreinigungen durch das Haustier sind Halter sofort zu entfernen.
- Fahrzeuge dürfen nur auf den Fahrwegen bewegt werden und im Schritttempo fahren. Das befahren der Zeltwiese ist nicht gestattet. Besucher dürfen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor dem Eingangstor gebührenfrei abstellen.
- Da sicherlich auch Sie einen gepflegten Rasen vorfinden möchten, ist es nicht gestattet, luftundurchlässige Planen oder Teppiche auszulegen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie niemanden durch Zeltpflöcke,-schnüre und anderes Zubehör gefährden. Es ist nicht gestattet Gräben zu ziehen oder Stellplätze einzufrieden.
- Entsorgung von Abfällen erfolgt in der Wertstoffinsel. Abfälle sind getrennt und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Grillkohle ist in den vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Es dürfen nur die Abfälle und Wertstoffe entsorgt werden, die auf dem Campingplatz anfallen. Die Entsorgung von mitgebrachten Abfällen, Müll oder Sperrmüll ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
- Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen in einwandfreien Zustand. Rauchen und Mitnahme von Glasflaschen und Gläser in die Sanitärräume ist nicht gestattet. Werfen Sie auf keinen Fall Abfälle in die Toiletten, bitte nutzen Sie dafür die Abfallbehälter. Zur Beachtung: Kinder bis zu 6 Jahre bedürfen aus Sicherheitsgründen zur Benutzung der Sanitär- und Toilettenräume nur mit Begleitung Erwachsener. Sollte ein Schadensfall z.B. (Wasseraustritt) an den gemeinschaftlichen genutzten Einrichtungen auftreten, bitten wir Sie, diesen an der Rezeption zu melden.
- Für Sport, Spiel und Spaß stehen besondere Flächen zu Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigener Gefahr.
- Für Schäden, von den Kindern an den Campingplatzeinrichtungen verursachter werden, sind Eltern verantwortlich und haftbar. Eltern sind für die Beaufsichtigung der Kinder selbst verantwortlich.
- Das Anlegen offener Kochstellen und Lagerfeuer ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Über das Grillen mittels Holzkohlegrill sowie Feuerschale wird gesondert nach Waldbrandstufe entschieden. Zu erfragen in der Rezeption.
- Jeder dem Standplatz zugewiesener Stromanschluss ist mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter FI-Schalter) ausgestattet. Wir bitten Sie, Kabeltrommeln vollständig abzuwickeln. Für Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteilerentstehen, haftet der Benutzer selbst gegenüber dem Besitzer und geschädigten Dritten.
- Bitte entsorgen Sie Ihr Abwasser in die dafür vorgesehenen Abflüsse. Für Schmutzwasser benutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Ausgussvorrichtungen.
Schmutzwasser von Wohnwagen auf Standplätzen, die keinen eigenen Kanalanschluss haben, müssen in Behältern gesammelt und regelmäßig in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen geleert werden. Lassen Sie in keinem Fall Abwasser im Erdreich versickern. Es haftet der Verursacher in vollen Umfang.
Die Entsorgungsstellen sind im Lageplan des Campingplatzes gekennzeichnet. Gern informieren wir Sie an der Rezeption.
- Wasser und Strom sind ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch Ihre Kinder diesbezüglich auf. Klimaanlagen auf Wohnwagen oder Wohnmobilen sind unserer Meinung nach für gesunde Menschen überflüssig und sollten wirklich nur bei Bedarf eingeschaltet werden!
- Sie halten sich bei uns in der Natur und unter Bäumen auf, welche zwar regelmäßig inspiziert werden, doch bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Schäden durch herunterfallende Äste nicht aufkommen werden.
- Eine Haftung bei Feuer, Diebstahl, Einbruch, Vandalismus sowie Unfall- und Gepäckversicherung sind in den Platzgebühren nicht enthalten und daher ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Bertreiber des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Stellplatznutzung und den Blockhütten entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z.B. Wetter, schließt jede Haftung aus. Eine Preisminderung ist dadurch nicht möglich.
- Der Betreiber des Campingplatzes kann die Aufnahme von Personen verweigern und sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände und im Interesse der Gäste erforderlich erscheint. Bei Verstößen gegen die Platzordnung werden angemessene Maßnahmen ergriffen, bis hin zu einem Platzverweis. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen bei uns einen angenehmen Aufenthalt.
Ihr Flaeming Camping Oehna